Allgemeine Verkaufsbedingungen
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Durch die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit INOVOCORTE SA (nachfolgend INOVOCORTE genannt) akzeptiert der Kunde vorbehaltlos und ohne Einschränkung diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die gegenüber allen Bestimmungen in den Bestellungen und/oder der Korrespondenz des Kunden Vorrang haben, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich von INOVOCORTE anerkannt wurden.
2. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen können von INOVOCORTE geändert, ganz oder teilweise ausgesetzt oder ergänzt werden. Solche Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung und/oder Mitteilung an den Kunden in Kraft und gelten für neue Geschäftsbeziehungen, die ab diesem Datum begründet werden.
3. INOVOCORTE ist die einzige Stelle, die befugt ist, Änderungen, Aussetzungen oder Ergänzungen der hierin festgelegten Bestimmungen vorzunehmen.
4. Jede kommerzielle Transaktion zwischen INOVOCORTE und dem Kunden unterliegt portugiesischem Recht, unabhängig vom Wohnsitz oder Sitz des Kunden. Das für die Beilegung von Streitigkeiten zuständige Gericht ist das Gericht von Porto Este – Paredes.
5. INOVOCORTE verfolgt interne Richtlinien zu Ethik, Nachhaltigkeit und Compliance. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Geschäftsbeziehung auszusetzen oder zu beenden, wenn der Kunde Praktiken anwendet, die wesentliche gesetzliche oder ethische Grundsätze verletzen oder die den Ruf oder die Haftung von INOVOCORTE beeinträchtigen könnten.
II. PREISE
1. Die im Auftrag angegebenen Preise entsprechen dem in den besonderen Bedingungen festgelegten Incoterm.
2. Alle Preise sind in Euro (EUR) angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer oder sonstige gesetzliche Steuern oder Gebühren.
3. Angebote oder Kostenvoranschläge sind 15 Tage gültig.
4. Der Mindestbestellwert beträgt 100 €.
III. BESTELLUNGEN
1. Bestellungen müssen vom Kunden oder von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter schriftlich per E-Mail an encomendas@inovocorte.pt eingereicht werden.
2. Es werden nur Bestellungen angenommen, die einem zuvor von INOVOCORTE unterbreiteten Angebot entsprechen oder, falls ein solches nicht vorliegt, diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen entsprechen.
3. Die Auftragsannahme erfolgt mit der Zustimmung des Kunden zum Angebot. Deckt die Zustimmung nicht alle im Angebot aufgeführten Positionen ab, behält sich INOVOCORTE das Recht vor, die zuvor genannten Preise zu überarbeiten.
Die Bestellung muss Folgendes enthalten:
a) Verweis auf das Zitat
b) Artikel / Referenz
c) Mengen
d) 2D-Konstruktionszeichnungen und 3D-CAD-Modelle (z. B. STEP- oder IGES-Formate)
e) Gewünschtes Lieferdatum (unverbindlich)
f) Lieferadresse (falls zutreffend)
g) Kontaktdaten der für den Auftrag verantwortlichen Person
4. Nach Eingang der Bestellung stellt INOVOCORTE eine Auftragsbestätigung aus, die Folgendes enthält:
a) Punkt
b) Beschreibung
c) Mengen
d) Preis
e) Voraussichtliches Liefer-/Versanddatum
f) Incoterm
g) Lieferadresse
h) Referenznummer des Kundenauftrags
i) Interne Bestellnummer
5. Der Kunde muss INOVOCORTE innerhalb von 24 Arbeitsstunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich über etwaige Abweichungen oder Einwände informieren. Erfolgt keine solche Mitteilung, gilt die Auftragsbestätigung als vollständig akzeptiert.
6. Bestellungen werden gemäß den angegebenen Spezifikationen produziert und in Rechnung gestellt.
7. Der Kunde kann die Bestellung stornieren, bis sie von INOVOCORTE bestätigt wurde. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nur mit Zustimmung von INOVOCORTE möglich; INOVOCORTE kann dem Kunden dabei bereits angefallene Kosten in Rechnung stellen.
8. Sofern nicht anders angegeben, gilt die Lieferzeit als unverbindliche Schätzung. Die Nichteinhaltung dieser Schätzung berechtigt weder zur Stornierung der Bestellung noch zu Schadensersatzansprüchen des Kunden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart.
9. INOVOCORTE haftet nicht für Verzögerungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände verursacht werden, welche die Produktion verhindern, sofern diese Verzögerungen nicht auf vorsätzliches Fehlverhalten des Unternehmens zurückzuführen sind.
10. INOVOCORTE behält sich das Recht vor, eine Mindestgebühr für die Auftragsbearbeitung zu erheben, die in den besonderen Bedingungen mitgeteilt wird, unabhängig vom kommerziellen Wert der Artikel.
IV. PRODUKTSPEZIFIKATIONEN
1. INOVOCORTE haftet nicht für Schäden oder Veränderungen, die aus unsachgemäßer Lagerung oder Verwendung der Produkte resultieren.
2. INOVOCORTE haftet nicht für direkte oder indirekte Folgen, die sich aus einer unsachgemäßen Verwendung der gelieferten Produkte ergeben.
V. VERSANDVERANTWORTUNG & GEWÄHRLEISTUNGEN
1. INOVOCORTE versendet die Bestellung gemäß dem zuvor mit dem Kunden vereinbarten Incoterm.
a) Ab Werk (EXW): Die Verantwortung von INOVOCORTE beschränkt sich auf die Kosten und Risiken der Lagerung und Verpackung in seinen Einrichtungen. Sämtliche Risiken von Unfall, Beschädigung und/oder Zerstörung des Materials sowie Transportkosten, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
b) DAP: INOVOCORTE übernimmt sämtliche Risiken und Kosten bis zum Lieferort.
2. Die Abholung der vom Kunden bestellten Produkte ist im Voraus mit INOVOCORTE zu vereinbaren. Holt der Kunde die Ware am vereinbarten Termin nicht ab, behält sich INOVOCORTE außerdem das Recht vor, Lagerkosten zu berechnen oder alternativ das Material nach Ablauf einer Mindestfrist von 15 Tagen nach Benachrichtigung zu entsorgen, wobei alle damit verbundenen Kosten vom Kunden zu tragen sind.
3. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Etwaige transportschäden sind auf den Lieferdokumenten des Frachtführers zu vermerken und innerhalb von 24 Stunden, einschließlich etwaiger Abweichungen zwischen der Bestellung und dem gelieferten Produkt, an INOVOCORTE zu melden.
Mängel, die zum Zeitpunkt des Empfangs nicht erkennbar sind, müssen, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung schriftlich gemeldet werden.
Die Garantie deckt nur Herstellungs- oder Materialfehler ab, einschließlich:
a) Funktionale Ausfälle, die die normale Nutzung des Produkts verhindern
b) Konstruktions- oder technische Mängel, die nicht durch unsachgemäße Verwendung verursacht wurden
c) Nichteinhaltung der vereinbarten technischen Spezifikationen
INOVOCORTE übernimmt in folgenden Fällen keine Haftung:
a) Unsachgemäße, unangebrachte oder fahrlässige Verwendung
b) Produktänderungen ohne Genehmigung von INOVOCORTE
c) Natürliche Abnutzung infolge regelmäßiger Nutzung
d) Technische Eingriffe durch unbefugte Dritte
e) Nichteinhaltung dieser Bedingungen
4. Reklamationen sind schriftlich an qualidade@inovocorte.pt (mit Kopie an den Verkaufsvertreter) zu richten und müssen Folgendes enthalten:
a) Artikelreferenz
b) Bestellnummer
c) Lieferdatum
d) Beschreibung des Problems
e) Nichtkonforme Mengen
f) Fotos, wann immer möglich
INOVOCORTE behält sich das Recht vor, die Rücksendung des nicht konformen Produkts zur Analyse zu verlangen.
Alle Reklamationen werden erfasst und sowohl technisch als auch kaufmännisch ausgewertet; die Ergebnisse werden dem Kunden mitgeteilt.
VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Bestellungen müssen per Banküberweisung bezahlt werden.
2. INOVOCORTE legt die Zahlungsbedingungen ausschließlich selbst fest, wie in den besonderen Bedingungen beschrieben.
3. Im Falle der Nichteinhaltung (Rechnungen oder Konten, die nicht innerhalb der vereinbarten Fristen beglichen werden), behält sich INOVOCORTE das Recht vor:
a) Verzugszinsen zum gesetzlich geltenden Zinssatz für Handelsforderungen berechnen
b) Schadensersatz und/oder Entschädigung für Verluste verlangen, die aus der Nichteinhaltung entstehen
4. Bis zum vollständigen Zahlungseingang behält INOVOCORTE das Eigentum an den auf der Rechnung angegebenen Waren.
VII. GEISTIGES EIGENTUM & VERTRAULICHKEIT
1. Bei Bestellungen spezifischer Produkte verpflichtet sich INOVOCORTE, diese gemäß den vom Kunden bereitgestellten technischen Spezifikationen herzustellen. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Urheberschaft von Zeichnungen, Modellen und anderen technischen Elementen und gewährleistet, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
2. INOVOCORTE haftet unter keinen Umständen für Entschädigungen, die sich aus Urheberrechts- oder Verletzungen geistigen Eigentums ergeben.
3. Sämtliche zwischen den Parteien ausgetauschten technischen, kaufmännischen, visuellen oder strategischen Informationen – einschließlich Zeichnungen, Pläne, Spezifikationen, Muster, Preise und Konditionen – gelten als vertraulich.
4. Beide Parteien vereinbaren Folgendes:
a) Vertrauliche Informationen ausschließlich für vertragliche Zwecke verwenden
b) Solche Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei weder offenlegen, vervielfältigen noch weitergeben.
c) Die Informationen mit mindestens demselben Sorgfaltsmaß schützen wie die eigenen vertraulichen Informationen
d) Während der Vertragslaufzeit und für mindestens 5 Jahre nach dessen Beendigung Vertraulichkeit wahren